Welche Auswirkungen hat die aktuelle Corona-Verordnung auf den Musikschulunterricht?

Viele Unterrichtsteilnehmende fragen uns, welche Auswirkungen die Warnstufe 2 auf die Proben und Unterrichte der Musikschule Wedemark haben. Im Gegensatz zu früher enthält die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachen keine gesonderten Einschränkungen für Musikschulen. Im Grunde ändert sich daher nicht viel. Es gilt nach wie vor unser Corona-Schutzkonzept, das man <link file:922 download internal link in current>hier findet. Der überwiegende Teil unserer Lehrveranstaltungen findet in 3G statt. Das heißt, ungeimpfte Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 18 Jahren brauchen einen negativen tagesaktuellen Test. Lediglich bei größeren Ensembles/Orchestern ab 15 Personen gilt 2G+. Dann brauchen auch geimpfte Personen einen tagesaktuellen Test. Auch hier sind aber Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Nachweispflicht befreit.

Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht nicht. Eine normale medizinische Maske reicht. Bei Kindern unter 14 Jahren genügt auch eine einfache Maske, Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.  Bei Gesang und Spielen eines Blasinstrumentes darf im Unterricht die Maske abgenommen werden. Vor dem Unterricht bitte die Hände waschen und desinfizieren. Spender mit Desinfektionsmittel stehen in den Treppenhäusern. Die Lehrkräfte haben aber auch Handdesinfektionsmittel, falls die Spender leer sein sollten.